Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Stand 01.09.2009
1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners
1.1 Wir erbringen alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Wir sind berechtigt, den Inhalt dieser AGB mit Zustimmung des Auftraggebers zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Auftraggeber zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Auftraggeber der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Wir verpflichten uns, den Auftraggeber mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringen.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
1.5 Wir können unsere Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme).
2. Pflichten des Auftraggebers
2.1 Der Auftraggeber sichert zu, daß die von ihm mitgeteilten Adress- und Objektdaten richtig und vollständig sind. Dies betrifft insbesondere mögliche Gefahrenquellen wie Lage von Leitungen aller Art (Strom, Gas, Wasser, etc.), Tanks und Hohlräume.
2.2 Er verpflichtet sich, uns jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage unsererseits binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
3. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungen bzgl. mehrmonatiger Verträge sind zu Beginn des jeweiligen Monats fällig.
3.2 Zahlungen für Notfall-Schlüsseldienst-Einsätze sind direkt nach erfolgter Dienstleistung fällig. Dies gilt auch dann, wenn die vertragsgegenständliche Schließanlage nicht deaktiviert werden konnte.
3.3 Im Vermietungsbereich ist der vereinbarte Mietpreis bei Vertragsschluss fällig. Eventuell darüber hinaus entstehende weitere Kosten z. B. Berechnung von Zusatzkilometern oder Extratagen sind bei Rückgabe zur Zahlung fällig. Die Preise für Zusatzkosten werden laut jeweils gültiger Preisliste berechnet. Diese liegen in unseren Geschäftsräumen aus oder sind unter www.weiss-service.de einzusehen.
4. Haftung
4.1 Für Schäden haften wir in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für den Einsatz eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Dabei ist der Schadenersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen entstehenden Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 gegeben ist, höchstens jedoch bis zur vereinbarten Auftragshöhe.
4.2 Wird ein vertragsgegenständlicher Dienst durch uns wegen Zahlungsverzug des Auftraggebers ausgesetzt, so haften wir grundsätzlich nicht für daraus resultierende Schäden und Verluste (z. B. Arbeitsausfall, Umsatzeinbußen). Dies gilt insbesondere Unfälle, welche auf den Ausfall des Winterdienstes zurückzuführen sind.
4.3 Unsere Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
4.4 Die Firma Weiss haftet nicht für Schäden, welche durch starken Schneefall und längernen Frostperioden entsehenden Eiszapfen oder Bildung von Eisplatten auf dem Dach entstehen.
5. Haftungsausschlüsse
5.1 Wird ein vertragsgegenständlicher Dienst durch uns wegen Zahlungsverzug des Auftraggebers ausgesetzt, so haften wir grundsätzlich nicht für daraus resultierende Schäden und Verluste (z. B. Arbeitsausfall, Umsatzeinbußen). Dies gilt insbesondere für Schäden, welche auf den Ausfall des Winterdienstes oder Abfallentsorgung zurückzuführen sind.
5.2 Wir haften nicht für Schäden, welche auf eine zeitverzögerte Ausführung des Winterdienstes zurückzuführen sind. Dies kann bei erhöhtem Aufwand durch hohe Niederschlagsmengen der Fall sein. Wurde im Vertrag die Räumfrequenz festgelegt, so sind wir von Haftungen befreit, wenn wir dieser Vertragspflicht nachgekommen sind.
5.3 Wir haften nicht für Winterdienstschäden, an Gegenständen, welche durch eine dichte Schneeschicht verdeckt waren und weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
5.4 Wir haften nicht für Schäden, welche durch nassgereinigte oder frisch behandelte Gehflächen insbesondere Flure, Treppen und Gehwege entstehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn auf die Gefahrenquelle durch Beschilderung hingewiesen wurde.
5.5 Für Beschädigungen durch Baumfällungen an umliegenden Gebäuden oder Gartenanlagen sowie Personen, welche sich innerhalb des abgesperrten Bereichs befinden, übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung.
5.6 Für Beschädigungen an Schließanlagen übernehmen wir im Rahmen des Notfall-Schlüsseldienstes keine Haftung.
5.7 Kam der Auftraggeber seiner Pflicht zur Anzeige möglicher Gefahrenquellen nicht oder nur teilweise nach, so haften wir nicht für daraus resultierende Schäden.
5.8 Für Schäden an Pflanzen sind wir nicht haftbar zu machen, solange im jeweiligen Falle kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
6. Gewährleistung
6.1 Wir übernehmen die Gewährleistung dafür, daß die überlassenen Geräte oder vertragsgegenständliche Dienst die beschriebenen und vereinbarten Funktionen erfüllt. Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch eine vertragsgemäße Nutzung.
6.2 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Beendigung der einzelnen Dienstleistungserbringung.
6.3 Keine Gewährleistung übernehmen wir dafür, daß das überlassene Gerät oder der vertragsgegenständliche Dienst den speziellen Erfordernissen des Auftraggebers entspricht, insofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
6.4 Soweit ein vom Auftraggeber mitgeteilter Mangel an einer Dienstleistung nicht festgestellt werden kann oder auf einen Bedienungsfehler des Auftraggebers zurückzuführen ist, trägt der Auftraggeber die Prüfkosten und Kosten für Anfahrten etc. in vollem Umfang.
7. Pauschale Leistungszusagen
7.1 Wird im Vertrag der Zeitpunkt oder die Wiederholrate einer Leistung nicht ausdrücklich festgelegt oder eine Bedingung nur allgemein beschrieben, so obliegt die Entscheidung zur Notwendigkeit und Zeitpunkt der Leistungserbringung dem Dienstleister.
8. Beanstandungen
8.1 Beanstandungen sind unmittelbar nach erfolgter Dienstleitung schriftlich anzuzeigen.
8.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, angezeigte Mängel zu beseitigen.
9. Preise, Preisanpassungen
9.1 Die aktuelle Preisliste wird dem Auftraggeber ausgehändigt oder ist unter www.weiss-service.de einzusehen.
9.2 Ändern sich bei mehrmonatigen Verträgen die vertragsgegenständlichen Voraus-setzungen, so können die vereinbarten Vergütungen gemäß der aktuellen Preisliste angepaßt werden.
9.3 Entstehen bei der Ausführung eines Auftrags höhere Kosten als ursprünglich angenommen, so sind wir ebenfalls berechtigt, die erhöhten Kosten in Rechnung zu stellen.
10. Datenschutz
10.1 Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten unserer Auftraggeber und Online-Nutzer ohne weitergehende Einwilligung nur soweit diese für Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar.
10.2 Wir weisen den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, daß der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann.
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht
11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Kaufbeuren. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von uns auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
12. Salvatorische Klausel
12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
13. Zusatzreinigungen
13.1. Für die Beseitigung, Reinigung und Entsorgung von Silverstermüll, welcher durch Anwohner, derer Gäste und Fremdpersonen verursacht wurde, wird von uns als Zusatzleistung mit einem Stundensatz von derzeit € 37,50 netto zuzüglicher anfallender Müllgebühren ausgeführt. Es werden Fotos als Beweis beigefügt.